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BenknerBüchel Verkaufstiere 


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Berserk-Male-Syndrom Der Begriff wurde 1980/1981 von dem Lama Züchter Paul Taylor eingeführt, der es als Folgeerscheinung einer Reihe von untypischen Interaktionen der Tiere mit Menschen beschrieb, wenn die Lamas etwa mit der Flasche aufgezogen werden oder Menschen mit den Jungtierenschmusen“ und das Tier nicht auf Abstand halten, was zunächst zu einer fehlenden Fluchtdistanz der Herdentiere gegenüber Menschen führen kann. In den 90er wurde der Begriff Aberrant Male Syndrome (aberrant =von der Regel abweidend) publik, mit der Annahme die Tiere seien so geboren und der Mensch habe wenig – wenn nicht gar nichts – damit zu tun. Seit 2001 der Begriff «Das Neubesitzer-Syndrom» (Marty McGee Bennett, Lama Züchterin). Gemäss Matthias Gauly (2010). Dass das Berserk-Male-Syndrom eine Fehlprägung ist, welche auf die falsche Behandlung durch den Menschen in den ersten 10 Lebensmonaten zurückzuführen ist. Ein Syndrom (symptoma, griech. = Zufall, Begleiterscheinung) ist «durch das gemeinsame Auftreten bestimmter charakteristischer Symptome gekennzeichnet».

Wir verwenden den Betriff Fehlprägung, da das Fehlverhalten wie angeboren erscheint. Bei der Fehlprägung ist das Problem – ob Hengst oder Stute – dass das Tier im Menschen einen Artgenossen sieht. 

Wir raten Ihnen, keine Fohlen unter 8 Monaten zu kaufen. Keine zutraulichen Alpakas kaufen. Vorsicht bei u.a. bei Tieren die interessiert, gar aufdringlich die Nähe zum Menschen suchen, die die Individualdistanz nicht einhalten, sich freiwillig anfassen lassen. Tiere die sich durch ihr Menschenbezogenes Verhalten deutlich von den restlichen Tieren unterscheiden. Kurz die Tiere, die aufgrund der anhänglichen Verhaltensweise ihr Herz sehr schnell erobern könnten!?


 

Mit Herz und Verstand .... liebevoll, klein, aufmerksam, mit bedacht .... WeLoveAlpaca 

Mit Herzblut betreiben wir seit mittlerweile über 15 Jahren eine kleine Alpakazucht. Tiere die begeistern! Tiere mit tollem Charakter, schönem Vlies,  den respektvollen und artgerechten Umgang gewohnt sind, in einer ausgeglichenen, harmonischen Herde leben. Alle unsere Zuchtstuten stammen aus bewährten Blutlienien und sind vorwiegend aus eigener Nachzucht. Unsere Zuchttiere sind beim Neuweltkameliden Schweiz (NWKS) registriert.

Auch wir müssen uns leider ab und an von treuen Wegbegleitern trennen, die wir zu fairen Preisen in vertrauensvolle Hände weitergeben/verkaufen. Selbstverständlich verlassen unsere Tiere Grundimmunisiert (Tetanus), behandelt gegen Endo- und Ektoparasiten und an das Laufen am Halfter gewöhnt, unseren Hof. Auf Wunsch bringen wir gerne die Tiere ins neue Zuhause. Mit Freuden stehen wir euch beratend zur Seite auch nach dem Kauf.

Du bist jederzeit herzlich Willkommen auf dem BenknerBüchel für ein unverbindliches Gespräch rund um Alpakas und bei genügend Zeit, kannst du unsere Alpakas bei einem kleinen Spaziergang kennen lernen. Kontaktiere uns per Telefon oder Mail (siehe Kontakt), wir freuen uns.

Du findest derzeit keine zum Verkauf vorgestellten Tiere, das heisst nicht, dass wir keine Tiere zum Verkauf anbieten. Frag unverbindlich bei uns nach. Wir haben Tiere, für welche wir ein liebevolles Zuhause suchen (ein Jungstuten-Trio, ein Junghengst-Trio). Bei Interesse können wir auch weitere Züchter angeben.

Wichtiger Hinweis für die Haltung von Alpakas:
Für die Haltung und Betreuung muss die verantwortliche Person einen Sachkundenachweis erbringen.





Wichtig für die Haltung von Nutztieren - den Kauf von Alpaka in der Schweiz!

Wer Alpakas hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können!
Details siehe unter Bestimmungen Sachkundenachweis, wo Sie auch die aktuelle Liste der anerkannten Organisationen für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-Halter/innen finden können. Im Kanton St. Gallen ist das Landwirtschaftliches Zentrum Rheinhof eine Anerkannte Organisation.

Ferner bietet das BGK ab und an Sachkundenachweiskurse an. Am 21.10.2025 wird ein Kurs in Niderönz durchgeführt.

Kanton Schwyz und Kanton Glarus hat keine anerkannte Organisation für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-Halter/innen. (Stand 01.2023)

Für den Transport der Tiere muss das Dokument Begleitdokumente mitgeführt werden.


Aufgrund der Anforderungen der EU an die Exportbetriebe der EU gilt dies auch für die Schweiz. Deshalb führen auch wir seit dem 1.04.2023 dieses betriebseigene Ueberwachungsprogramm (gestützt auf die Delegierten Verordnung(EU) 2020/688) in Bezug auf Infektionen mit dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex durch.
Ab 1.04.2023 können wir exportieren (an Mitgliedstaaten verkaufen), an Betriebe in der Schweiz, die ebenfalls dieses betriebseigene Ueberwachungsprogramm durchführen, Tiere verkaufen und kaufen und an Betriebe in der Schweiz, die dieses betriebseigene Ueberwachungsprogramm nicht durchführen, Tiere verkaufen jedoch nicht kaufen.
Fachinformation_Neues-Tiergesundheitsrecht-der-EU.pd

 

 
 
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